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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Paradise Garden GmbH

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen „Paradise Garden GmbH“, nachstehend “Paradies Garten Festival” genannt. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen. Als Kunde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jegliche Kunden von Paradies Garten Festival. Paradies Garten Festival als „Auftragnehmer“ oder aus „Auftraggeber“ bezieht sich auf jegliche Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Auftraggebern oder Auftragnehmern. Als Besucher:in gilt jeder Gast bei einer Veranstaltung von Paradies Garten Festival.

HAUSORRDNUNG

HAFTUNG

Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besucher:innen, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher:innen freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besucher:innen nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher:innen haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.

AUSWEIS

Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Alle anderen Ausweise werden nicht akzeptiert!

TIERE

Tiere aller Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden. Ausgenommen Blindenhunde, sofern diese einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden.

SICHERHEITSANWEISUNGEN

Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

PLATZORDNUNG

Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage bzw. Videowände Folge zu leisten.
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind Besucher:innen verpflichtet, auf Anweisung des Ordnerdienstes oder der Polizei oder der Feuerwehr oder der Beschallungsanlage bzw. Videowände andere Bereiche als jene, in denen sich die jeweiligen Besucher:innen gerade aufhalten, einzunehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters (Starkregen, Sturm, Blitzschlag) alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten oder Zelten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

GEWALT

Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.

ABSAGE / PROGRAMMÄNDERUNGEN

Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.

BILD UND TONAUFNAHMEN

Der Besucher:innen erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Veröffentlicht können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen Medienkanälen werden. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des jeweiligen Festivals dienen, aber auch zur Bewerbung des nächsten Festivals dieser Art oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter info@paradiesgartenfestival.at widersprechen.

Alle Eingänge vom Festival werden Videoüberwacht.

Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.

Sollten Bild, Foto oder Videoaufnahmen an Paradies Garten übermittelt werden oder im Internet veröffentlicht werden, so wird Paradies Garten das Recht eingeräumt diese zu veröffentlichen und an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung weiterzugeben. Der Urheber verzichtet dabei ausdrücklich auf das Recht auf Nennung des Urhebers.

LAUTSTÄRKE/GEHÖRSCHUTZ

Der auftretende Schallpegel auf dieser Veranstaltung überschreitet 93 dB und kann das Gehör gefährden. Das tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe der Bühnenbereiche, wird dringend empfohlen. Gratis Gehörschutz gibt es bei allen Service Center Points am Gelände.

MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

Eine genaue Auflistung der untersagten Gegenstände ist unter der Website beim Punkt “Verbotene Gegenstände” zu finden. Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher:in stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein Besucher:in diese Durchsuchung nicht zu, hat er kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.

VERWAHRUNG VON GEGENSTÄNDEN

Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehen Stellen abgegeben werden (Locker). Bei Abgabe an anderen Stellen, wie z.B. verstecken am Veranstaltungsgelände, verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

TASCHENKONTROLLE

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher:innen, vor betreten des Geländes, aber auch am Gelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.

STARKE ALKOHOLISIERUNG / DROGENEINFLUSS

Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.

MINDESTALTER

Das Mindestalter für Paradies Garten liegt strikt bei 18 Jahren. Auch eine Mitnahme einer älteren Begleitperson oder eines Erlaubnisschreibens der Eltern ändert nichts an den Altersgrenzen.

JUGENDSCHUTZGESETZ

Es gilt am gesamten Gelände das Niederösterreichische Jugendschutzgesetz in der zum Veranstaltungstag aktuellen Fassung.

SCHUHWERK / BODENBESCHAFFENHEIT

Es wird dringend empfohlen festes Schuhwerk mit einer festen und stabilen Sohle mit ausreichend Trittfestigkeit am gesamten Veranstaltungsgelände zu tragen. Am Festivalgelände können sich Unebenheiten im Boden befinden oder Gegenstände auf dem Boden liegen. Dadurch ist beim Gehen, Laufen und Tanzen mit besonderer Sorgfalt auf die jeweiligen Gegebenheiten des Bodens zu Achten.

BEKLETTERN VON BAUWERKEN

Das Beklettern von Bauwerken aller Art ist strengstens verboten und hat einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.

PARKPLATZ

Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besucher:innen mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen.

Das Schlafen am Parkplatz ist sowohl im als auch außerhalb eines Fahrzeuges verboten. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

Am Parkplatz gilt die StVO.

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Auf den Parkplätzen, provisorischen Verkehrsflächen, sowie Ein und Ausfahrten können Unebenheiten im Boden, Bodenwellen und andere Hindernisse auftreten. Es ist dementsprechend langsam und mit erhöhter Achtsamkeit zu fahren.

Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt. Weiters haftet der Veranstalter nicht für etwaige für steckengebliebenen Fahrzeuge.

Es wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen, der Parkplatz wird nicht bewacht - es handelt sich um einen Mietvertrag für das vorübergehende Parken eines KFZ. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Ein- und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten kontrolliert, es gibt regelmäßige Rundgänge über die Parkflächen.

MÜLL

Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen.

GRABEN VON LÖCHERN

Das Graben von Löchern ist am gesamten Gelände verboten.

VERLOSUNG VON TICKETS

Das Verlosen von Paradies Garten Tickets durch Unternehmen zu Werbezwecken ist nur nach schriftlicher Erlaubnis der Paradise Garden GmbH gestattet. Verloste Tickets ohne diese Erlaubnis verlieren ihre Gültigkeit und werden digital deaktiviert. Es ist zudem untersagt, durch Verlosungen erhaltene Tickets privat weiter zu verkaufen.

VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen, neben Bauzäunen, neben fliegenden Bauten sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSE

Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Hausordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Polizei eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

ABSAGE / PROGRAMMÄNDERUNGEN

Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.

LIEFERANTENVEREINBARUNG ZWISCHEN DER PARADIES GARTEN FESTIVAL UND „VERTRAGSPARTNER“

HÖHE / MENGE DER BESTELLTEN WARE

Es wird festgehalten, dass sich die Höhe bzw. Menge der bestellten Ware ausschließlich auf genanntes schriftliches Angebot bezieht. Sollten sich die Forderungen ändern, bedürfen diese ausdrücklich der Schriftform. Aus Aufträgen, welche von einem Dritten erteilt werden, kann kein Anspruch gegen Paradise Garden GmbH geltend gemacht werden.

ANLIEFERUNG / ABLADUNG

Von Paradies Garten Festival wird zur Anlieferung/Abladung keinerlei Hilfe, sei es Equipment oder Personal zur Verfügung gestellt. Weiters wird kein Stapler oder sonstiges Gefährt oder Gerät zum adäquaten Abladen zur Verfügung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

HOSPITALITY

Dem Vertragspartner wird keine kostenlose Verpflegung, Unterkunft oder Transportmittel zur adäquaten An- und Abfahrt zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner kümmert sich eigenständig um die notwendigen Transportmittel. Weiters stellt Paradies Garten Festival keine Aufenthaltsräume, Büros oder Sonstiges für den Vertragspartner oder Mitarbeiter zur Verfügung. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

VERLADUNG

Jegliche Lieferung darf erst nach Autorisierung am dafür vorgesehenen Ort abgeladen werden. Die zuständige Person zur Autorisierung wird spätestens am Erfüllungsort bekanntgegeben. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte die Lieferung an einem nicht autorisierten Platz oder generell ohne Absprache abgeladen werden, ist selbstständig und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, die Lieferung am richtigen Platz abzuladen. Sollten Paradies Garten Festival daraus Kosten erwachsen, werden diese zuzüglich einer Aufwandsgebühr dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Eine Abreise der Lieferung erfolgt ausschließlich durch die Genehmigung einer autorisierten Person und nach einer gemeinsamen Begutachtung der Ware, sowie unterschriebenem Übernahme- Protokoll. Alle Mängel die darin nicht festgestellt werden, gelten als bereits zum im

Übernahme-Zeitpunkt vorhanden. Wird eine Abreise der Lieferung ohne autorisierte Person durchgeführt oder kein Übernahme-Protokoll ausgefüllt, wird bei Schäden oder Mängeln der Ware angenommen, dass diese bereits vor bzw. bei der Anlieferung vorhanden waren.

SCHÄDEN

Paradies Garten Festival übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Gegenstände des Vertragspartners oder solcher, die sich dieser bedient. Ausdrücklich ausgeschlossen sind unter anderem Diebstahl, Verlust oder jegliche Schäden an sonstigen Gegenständen. Für alle Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haftet der Vertragspartner. Im Speziellen auch für Asphalt-, Boden-, Umwelt- oder Personenschäden. Der Vertragspartner haftet für alle Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen zur Gänze – seien diese auch nur fahrlässig herbeigeführt. Eine Haftung von Paradies Garten Festival gegenüber Lieferanten wird ausgeschlossen – ausgenommen sind grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigeführte Schäden bis zu einer Höhe von € 2.000,-. Verursachte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich bei Bekanntwerden einer autorisierten Person zu melden.

ZAHLUNGSZIEL

Als Zahlungsziel gilt ausschließlich das im Vertrag genannte Ziel. Abweichungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

VORTEILE DURCH DRITTER SEITE

Wurde der Lieferant von einem Dritten empfohlen oder vermittelt, sodass der Lieferant und oder der Dritte, einen unzulässigen Vorteil erlangen, gebührt dem Lieferanten weder ein direktes noch ein indirektes Entgelt.

RECHTE AN BILD / TON

Der Vertragspartner stimmt zu, dass sowohl Stand, Equipment, Mitarbeiter oder ähnliches fotografiert und gefilmt werden darf. Es wird zugestimmt, dass diese Materialien sowohl analog, als auch digital, gespeichert, verbreitet und uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Durch die Veröffentlichung eines Fotos / Videos im Internet, einer Zeitschrift oder sonstigem Medium ergeben sich keinesfalls Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder dem Ersteller des Bildes / Videos.

Sollten Bild, Foto oder Videoaufnahmen an Paradies Garten Festival übermittelt werden oder im Internet veröffentlicht werden, so wird Paradies Garten Festival das Recht eingeräumt diese zu veröffentlichen und an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung weiterzugeben. Der Urheber verzichtet dabei ausdrücklich auf das Recht auf Nennung des Urhebers.

Jegliche Aufzeichnung ob Foto, Video oder Audio müssen bei Veröffentlichung wenigstens gut sichtbar/hörbar als Aufnahmen vom Paradies Garten Festival Festival gekennzeichnet werden.

Im Bezug auf Videos insbesondere welche die auf die Plattform Youtube hochgeladen werden ist es untersagt im Video Titel Formulierungen wie „offiziell“ oder „official Aftermovie“ oder Formulierungen die anmuten lassen, es handle sich dabei um ein offizielles Paradies Garten Festival Video zu benutzen.

LAGERUNG EQUIPMENT/ AUFENTHALT

Der Vertragspartner muss jegliche Gegenstände sowie Equipment nach der Erfüllung vom Veranstaltungsort entfernen. Sollten sich Gegenstände/Equipment oder Sonstiges nach Erfüllung am Erfüllungsort befinden bzw. im nahen Umkreis zwischengelagert werden, müssen diese entfernt werden. Alle entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, zuzüglich einem Aufwandszuschlag.

MITARBEITERANMELDUNG / EIGNUNG / ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

Der Vertragspartner hat alle seine Mitarbeiter rechtmäßig nach aktueller österreichischer Gesetzeslage anzumelden. Weiters sind alle Mitarbeiter nach den in Österreich geltenden Mindestlöhnen zu bezahlen. Eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung– konkreter das Dokument A1 bzw. E101 ist spätestens vor Arbeitsantritt an info@paradiesgartenfestival.at senden und zusätzlich in analoger Form am Erfüllungsort unaufgefordert vor Arbeitsantritt abzugeben. Der Vertragspartner beschäftigt zur Erfüllung nur Mitarbeiter, welche die erforderliche Eignung bzw. Befähigungsnachweise jeglicher Art (Führerschein o.ä.) besitzen. Sämtliche in Österreich anzuwendende arbeitsrechtliche Bestimmungen sind dabei stets einzuhalten.

AUFTRÄGE IM NAMEN VON PARADIES GARTEN FESTIVAL

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritte im Namen von Paradies Garten Festival zu beauftragen oder Leistungen im Namen von Paradies Garten Festival in Anspruch zu nehmen.

NEBENABSPRACHEN

Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich im Einvernehmen beider vereinbart werden.

PARADIES GARTEN FESTIVAL ALS AUFTRAGNEHMER

SCHÄDEN

Jeder Vertragspartner haftet für die von ihm selbst, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Werden diese Schäden an Gegenständen oder Objekten im Besitz von Paradies Garten Festival verursacht, stellt Paradies Garten Festival eine Rechnung über die Höhe des verursachten Schadens an den Verursacher bzw. an das Unternehmen, für den der Verursacher im Zeitpunkt der Verursachung tätig war.

BÜHNE

Der Veranstalter versichert, sofern nicht anders vereinbart, dass eine geeignete Bühne zur Verfügung steht.

BEHÖRDEN, GENEHMIGUNG

Der Veranstalter versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden.

MIETANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS

Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird erst durch eine schriftliche Bestätigung oder Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge – auch ohne Angabe von Gründen – vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen sind. In allen Fällen, wenn Paradies Garten Festival ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist sie von der Lieferpflicht befreit. An Paradies Garten Festival gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.

LEISTUNGSÄNDERUNGEN, WEITERVERMIETUNG UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischem Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

BEREITSTELLUNG

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht mitinkludiert. Diese Leistungen berechtigen zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts.

DATEN, UNTERLAGEN UND MATERIALIEN DES AUFTRAGGEBERS

Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für, im Zuge von vorgenommenen Arbeiten, verloren gegangene oder beschädigte Daten. Der Auftragnehmer haftet weiters nicht für die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten

nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht).

Paradies Garten Festival ist es gestattet die Foto, Video oder Audio Aufnahmen zur Bewerbung und Berichterstattung zu verwenden. Paradies Garten Festival ist es gestattet sämtliche Aufnahmen an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung durch diese weiterzugeben. Dabei wird ausdrücklich auf das Recht zur Nennung des Urhebers verzichtet. Paradies Garten Festival ist bemüht sofern es praktikabel ist den Urheber zu nennen, wobei die Entscheidung dazu einzig bei der veröffentlichenden Instanz liegt.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtstand Wien.

MIETZEIT

Die Mietzeit beläuft sich grundsätzlich auf die vereinbarte Mietdauer. Über diese Mietdauer hinausgehende Zeit wird, bei Absicht des Kunden, zusätzlich verrechnet. Paradies Garten Festival behält sich das Recht, die Rückholung der Inventarien aus Dispositionsgründen zu verzögern. Diese durch Paradies Garten Festival verursachte Verzögerung bei der Rückholung wird nicht in Rechnung gestellt. Bei Lieferung beginnt die Mietzeit mit Ankunft der Leihartikel beim Kunden und endet mit Rückholung durch Paradies Garten Festival oder mit einem dazu beauftragten Frächter. Bei Abholung durch den Kunden beginnt die Mietzeit bei Abholung an der Rampe des jeweilig vereinbarten Abholort durch den Kunden und endet mit Rückgabe an der Rampe desselben Abholhortes, bzw. eines anderen vereinbarten Ortes.

VERLÄNGERUNG DER MIETZEIT

Für die Verlängerung der Mietzeit ist die ausdrückliche Bestätigung von Paradies Garten Festival vor Auslauf der Mietzeit einzuholen. Im Falle der Unmöglichkeit einer Mietverlängerung behält sich Paradies Garten Festival vor, die Mietartikel zum ursprünglich vereinbarten Abholdatum zurückzunehmen. Die Verlängerung der Mietzeit wird zu den jeweilig geltenden Tarifen verrechnet.

NACHBESTELLUNG

Für Nachbestellungen ist Paradies Garten Festival erst nach schriftlicher Bestätigung der Erfüllung haftbar. Nachbestellungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich mit einer Transportpauschale zum jeweils geltenden Transporttarif von Paradies Garten Festival verrechnet.

RÜCKGABE, BRUCH, VERLUST

Der Kunde verpflichtet sich über die gesamte Mietdauer die Verantwortung über geliehene Leihgegenstände zu übernehmen. Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Leihartikel müssen inklusive jeglichem Zubehör, bereitgestellter Verpackungen und Ladeträger wie ursprünglich verpackt retourniert bzw. am Lieferort in gelieferter Zusammenstellung auf festem Untergrund bereitgestellt werden – insbesondere Schlichtordnungen, etc. sind dabei einzuhalten. Die Abnahmekontrolle erfolgt grundsätzlich mit Vorbehalt – Gläser und nicht einsehbare Beschädigungen können im Nachhinein durch

Paradies Garten Festival beanstandet und verrechnet werden – und findet bei der Abholung durch den Zustellfuhrpark oder einem Frächter von Paradies Garten Festival bzw. Rückgabe durch den Kunden statt. Exakte Bruch- und Verlustmengen werden somit erst bei der Überprüfung während der Reinigung ermittelt. Nach Wahl von Paradies Garten Festival kann bei Bruch bzw. Verlust der Ersatz bzw. die Reparatur auf Rechnung des Kunden erfolgen, wobei im Sinne des Kunden die günstigere Variante gewählt wird. Beschädigte, irreparable Leihinventarien (mit Ausnahme der Gläser) werden jeweils bis zum 15. des Folgemonats(ausgehend vom Rückgabedatum) im jeweiligen Lager von Paradies Garten Festival zur Begutachtung bzw. Abholung aufbewahrt. Danach wird das beschädigte Leihinventar entsorgt. Bei Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden, behält sich Paradies Garten Festival vor, den Mietentgang bis zum Abschluss der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung zum jeweilig gültigen Tarif ohne etwaig vereinbarte Konditionen zu verrechnen. Nicht zurückgegebenes, bereits in Rechnung gestelltes Leihinventar kann bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats der Verrechnung am jeweiligen Standort von Paradies Garten Festival zurückgegeben werden, wobei der Kunde dieses Leihinventar auf eigene Kosten und eigene Verantwortung retour bringen oder für die durch die Beauftragung von Paradise Garden GmbH entstandenen Kosten aufkommen muss.

REINIGUNG

Die zur Verfügung gestellten Inventarien sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verschmutzung wird die Reinigung mit dem jeweils gültigen Stundensatz von Paradise Garden GmbH verrechnet.

TRANSPORT

Bei Selbstabholung durch den Kunden hat das Leihinventar nach den geltenden Gesetzen der StVO transportiert zu werden. Für jegliche Transportschäden bei Selbstabholung gilt die Haftung des Kunden.

GEFAHRÜBERGANG

Der Gefahrenübergang bei Lieferung erfolgt bei Abnahme. Der Gefahrenübergang bei Abholung durch den Kunden erfolgt an der Rampe des jeweiligen Standorts. Bei Abholung durch Paradies Garten Festival oder einem Frächter erfolgt der Gefahrenübergang bei Abnahme vor Ort oder bei Retourstellung durch den Kunden an der Rampe.

STORNIERUNG

Stornierungen aufgrund höherer Gewalt werden gänzlich kostenfrei entgegengenommen. Bei sonstigen Stornierungen bis vierzehn Tage vor Auslieferung/Abholung behält sich Paradies Garten Festival vor, 50% der Miete, später 100% der Miete, zu verrechnen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Kunde hat vor Verwendung des Leihinventars dieses auf seine volle Verwendungstauglichkeit zu prüfen. Fehlerhaftes Inventar darf nicht verwendet werden und ist Paradies Garten Festival sofort zu retournieren bzw. anzuzeigen. Wird Paradies Garten

Festival von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, hält der Kunde Paradies Garten Festival schad- und klaglos.

PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten und sichert die Kenntnis – sowohl eigene, als auch der Erfüllungsgehilfen – im Umgang mit den Leihartikeln zu. Er hat sich bei Anlieferung/Abholung und Abholung/Retourlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietartikel zu überzeugen und Paradies Garten Festival etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Republik Österreich ist untersagt. Der Kunde hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kunde zahlt nach den mit Paradies Garten Festival vereinbarten oder festgesetzten Zahlungskonditionen. Ist keine Zahlungskondition vereinbart, so ist die vereinbarte Miete vor Übernahme der Sache fällig. Paradies Garten Festival behält sich im Zweifel die Einbehaltung einer entsprechenden Kaution als Sicherheit vor. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur nach vorheriger Absprache mit Paradise Garden GmbH möglich. Bei Säumnis oder Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist jedweder von Paradies Garten Festival gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß den Preislisten von Paradies Garten Festival hinfällig und ist der insoweit nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.

EIGENTUMSVORBEHALT UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.

HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftragnehmer haftet nicht durch Schäden, die von durch ihn zur Verfügung gestellten Geräten an Einrichtungen, anderen Geräten oder Personen verursacht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder

Betriebssystemen. Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers.

SONDERBESTIMMUNGEN FÜR MIETGERÄTE- UND TECHNIK & SORGFALTSPFLICHT

Für Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gültige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen und die über eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen. Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Der für die Technik zur Verfügung stehende Stromanschluss ist vor Fremdeinwirkung sowie Nässe und dergleichen zu schützen. Generell gilt als vereinbart, dass keine Geräte (z.B. Kühlwagen, Gastronomiegeräte, etc.) mit dem Stromanschluss der Technik gekoppelt sein dürfen. Sollten durch eine unsachgemäß installierte Stromversorgung des Veranstalters Schäden am Technikmaterial entstehen, so wird der Veranstalter für sämtliche Schäden und Folgeschäden haftbar gemacht. Beschädigung am Eigentum von Paradies Garten Festival durch Fremdverschulden, Gefahr für Leib und Leben oder Krankheit, genauso ein Arbeitsbereich der nicht den Anforderungen entspricht (Bühne, Equipment, nicht ordnungsgemäß entsprechend der Veranstaltung engagiertes, technisches Personal), sowie eine dem Event nicht entsprechend angemessene Besucherzahl, entbinden Paradies Garten Festival von jeder Verpflichtung Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrücklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. Für urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte. Bei technischen Defekten während der Mietzeit leisten wir schnellstmöglichen Reparaturservice oder stellen ein Austauschgerät bereit. Es steht dem

Vermieter jedoch auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt allenfalls zu beenden. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Für entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher:innen oder höhere Gewalt im Generellen, ist Paradise Garden GmbH nie haftbar zu machen.

GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Das UN Kaufrecht und Römer Schuldvertragsübereinkommen wird ausgeschlossen.